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Hier müßten Sie zur Schaufel greifen!

Rechtshinweise für Haus und Grundbesitzer


Damit der Winter möglichst unfallfrei bleibt, muss jeder – die Stadt München, aber auch ihre Bürgerinnen und Bürger – seine Aufgaben erfüllen. Nach der Münchner Straßenreinigungs- und
-sicherungsverordnung sind alle Grundstückseigentümer außerhalb des Vollanschlussgebietes verpflichtet ( außerhalb Mittlerer Ring ), Gehwege von Schnee und Eis zu befreien (oder befreien zu lassen).

Als Eigentümer müssen Sie von Montag bis Samstag bis 7.00 Uhr (am Sonn- und Feiertag bis 8.00 Uhr) den Gehweg von Schnee freihalten, bei Glätte mit Sand oder Splitt streuen oder das Eis beseitigen. In der Zeit von 7.00 Uhr bzw. 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr ist dies so oft zu wiederholen, wie es die Sicherheit der Fußgänger erfordert.

Aus Umweltschutzgründen dürfen Sie kein Salz verwenden. Ist in Ihrer Straße kein Gehweg vorhanden, muss ein ausreichend breiter Streifen für Fußgänger am Rand der Straße gesichert werden.

Was Sie wissen sollten:


Wenn Sie als Eigentümer Ihre Aufgaben nicht wahrnehmen, können Sie mit Geldbußen belegt werden. Sollten Fußgänger zu Schaden kommen oder sich verletzen, sind Sie haftbar und müssen mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.  

Unsere Mitarbeiter informieren Sie gern zu Konditionen und Preisen.